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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

 

von

 

Marlene Walla

Ilse-Arlt-Straße 25/24

1220 Wien

Austria

E-Mail: office@virtuelleassistenz.at

Website: www.virtuelleassistenz.at

GISA-Zahl: 37575410

  (kurz: „Unternehmerin“)

 

 

  1. Geltungsbereich / Anwendbarkeit / Änderungsvorbehalt

 

1.1. Die Unternehmerin erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbeziehung gegenständlicher AGB.

 

1.2. Die Unternehmerin tritt ausschließlich mit weiteren Unternehmern, vornehmlich Rechtsanwälten und Notaren, in Geschäftsbeziehungen. Leistungen für Verbraucher werden nicht erbracht.

 

1.3. Die AGB wurden jedem Vertragspartner vor Vertragsabschluss ausgehändigt und sind dauerhaft unter www.virtuelleassistenz.at/agb abrufbar.

 

1.4. Es wird ein Änderungsvorbehalt vereinbart. Die Unternehmerin kann die AGB jederzeit einseitig ändern. Eine solche Änderung wird bestehenden Geschäftspartnern schriftlich (per Mail) binnen 14 Tagen ab Änderung bekanntgegeben. Sofern der Geschäftspartner nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Änderung schriftlich widerspricht, gelten diese Änderungen als angenommen.

 

2. Informations- und Mitwirkungspflichten des Geschäftspartners

 

2.1. Der Geschäftspartner hat der Unternehmerin alle Informationen zuzusenden, die zur vollständigen und ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendig sind und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Fristen oder Abläufe sind schriftlich bekannt zu geben und Sonderwünsche vorab zu besprechen.

 

2.2. Der Geschäftspartner hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass alle Zugänge elektronisch einwandfrei funktionieren sowie frei von Viren sind. Schäden, die der Unternehmerin daraus entstehen, wenn der Geschäftspartner fehlerhafte Daten übermittelt, sind auch von diesem zu ersetzen oder zu begleichen und die Unternehmerin daraus schad- und klaglos zu halten.

 

2.3. Der Geschäftspartner ist weiters dazu verpflichtet der Unternehmerin Aufträge zu übermitteln, damit sein gebuchtes Stundenkontigent verbrauchen werden kann. Sollte dies nicht erfolgen, ist die Unternehmerin nicht verpflichtet, das Honorar für nicht verbrauchte Stundenkontingente zu refundieren.

 

2.4. Sollte der Geschäftspartner nicht an der Leistungserbringung durch die Unternehmerin mitwirken, ist diese dazu berechtigt, nach Aufforderung die offenen Arbeitsaufträge zu retournieren und die Arbeit vollständig einzustellen.

 

3. Haftungsbeschränkung

 

3.1. Die Unternehmerin haftet nur gegenüber dem Geschäftspartner, nicht gegenüber Dritten. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Dritte, die von den Leistungen der Unternehmerin aufgrund des Zutuns des Geschäftspartners Kenntnis erlangen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.

 

3.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, gegenüber die Haftung für schlichte grobe Fahrlässigkeit.

 

3.3. Die Unternehmerin haftet somit nur für die vorsätzlich oder krass grob verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. Gibt die Unternehmerin über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung ab, so haftet sie für mündliche Erklärungen über diese Ergebnisse nicht.

 

3.4. Sofern keine kürzeren gesetzlichen Präklusiv- oder Verjährungsfristen gelten, müssen (Schaden-)Ersatzansprüche bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte können, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden (einlangend) und zwar unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung ein Vertragsverhältnis zwischen Unternehmerin und Geschäftspartner besteht oder noch Leistungen zu erbringen sind.

 

4. Angebote und Preise

 

4.1. Sämtliche Preise und Angebote der Unternehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Die Unternehmerin behält sich Preisänderungen, Irrtümer sowie Druckfehler vor. Die Preise richten sich nach der Stundenanzahl des gewählten Pakets oder eines individuellen Angebots, welches dem Geschäftspartner schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt wird.

 

4.2. Der Geschäftspartner ist dazu verpflichtet, der Unternehmerin schriftlich innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen, ob das Angebot angenommen wird.

 

4.3. Bei schriftlicher Annahme des Angebots ist der Geschäftspartner dazu verpflichtet, der Unternehmerin den Preis des ausgewählten Pakets oder des individuell ausgestellten Angebots zur Gänze im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungseingang kommt der Werkvertrag zustande und das Vertragsverhältnis beginnt. Nach Ablauf von zwei Monaten werden die nicht verbrauchten Stunden weder anteilsmäßig noch vollständig rückerstattet. 

 

4.4. Der Vertrag ist fortlaufend und verlängert sich automatisch für den nächsten Zeitraum . Im Falle der Auflösung der gemeinsamen Zusammenarbeit, muss die Unternehmerin bereits im Vormonat bis spätestens 10 Tage vor Ablauf des Vertrages informiert werden.

 

4.5. Der Zukauf von Mehrstunden ist jederzeit möglich. Dies muss der Unternehmerin schriftlich mitgeteilt werden. Die Zahlungsbedingungen gelten wie in Punkt 10 dieser AGB.

 

4.6. Sofern Barauslagen, Kilometergeld oder ähnliches anfallen, sind die Kosten vom Geschäftspartner nach Abrechnung durch die Unternehmerin zu bezahlen.

 

5. Leistungsumfang

 

5.1. Der Geschäftspartner erwirbt von der Unternehmerin ein Leistungspaket, welches innerhalb von zwei Monaten aufgebraucht wird. Die Unternehmerin erledigt innerhalb dieses Zeitraums, die von dem Geschäftspartner delegierten Aufgaben, welche vertraglich festgehalten wurden. Diese sind dem beidseits unterfertigten Vertrag zu entnehmen.

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5.2. Die Unternehmerin bietet dem Geschäftspartner Arbeitsleistungen einer virtuellen Assistenz im Bereich Backoffice und Schreibservice an. Innerhalb des vertraglich festgelegten Kontigents kann der Geschäftspartner der Unternehmerin beliebig viele Aufträge übermitteln – sofern diese in dem gebuchten Stundenausmaß realistisch abgearbeitet werden können. Sollte die Unternehmerin bei Auftragsübermittlung zum Schluss kommen, dass dies nicht der Fall ist, wird sie den Geschäftspartner umgehend darüber informieren.

 

5.3. Die Leistungen der Unternehmerin sind virtuell zu erledigen und nicht vor Ort Beim Geschäftspartner. Sollten sich wider Erwarten Aufgaben auftun, welche Arbeitswege erfordern oder außergewöhnliche Barauslagen, Kilometergeld oder ähnliches anfallen, werden diese dem Geschäftspartner weiterverrechnet.

 

5.4. Leistungen, welche von der Unternehmerin nicht erledigt werden können, weil diese nicht ihren Leistungsumfang umfassen, können von der Unternehmerin abgelehnt werden.

 

6. Leistungserbringung

 

6.1. Die Unternehmerin führt ihre Arbeit selbständig durch und organisiert diese auch selbst. Die Unternehmerin kann bei Bedarf auch an Mitarbeiter oder selbständige Kollegen auslagern. Sie ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung gezwungen. Sie unterliegt hinsichtlich der Ausgestaltung Ihrer Arbeitsabläufe keinen Weisungen und ist frei in ihrer Gestaltung. Auf betriebliche Gegebenheiten wird jedoch Rücksicht genommen. Weiters ist die Tätigkeit der Unternehmerin nicht an einen Ort gebunden und wird die Aufgaben nicht vor Ort beim Auftraggeber verrichtet. Sie kann ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen.

 

6.2. Nach Eingang des Auftrages wird die Unternehmerin den Auftrag nochmals sichten und sodann rückbestätigen. Der Geschäftspartner stellt der Unternehmerin zur Erledigung der Arbeiten die Zugänge (zB Remote) und andere Programme zur Verfügung. Sollte ein Einkauf eines Produkts notwendig werden, geschieht das auf Kosten des Geschäftspartners und lediglich auf dessen gesonderten schriftlichen Wunsch.

 

6.3. Fehlende Informationen sind der Unternehmerin auf Rückfrage unverzüglich zu übermitteln. Ansprechpersonen müssen der Unternehmerin ebenso mitgeteilt werden.

 

6.4. Arbeitsaufträge und Besprechungen können via Videokonferenz, telefonisch, per E-Mail oder über andere Tools vorgenommen/übermittelt werden.

 

6.5. Fristen oder Deadlines werden vorab bei Beauftragung festgelegt und werden schriftlich festgehalten. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, aus bestimmten und nachvollziehbaren Gründen, wird die Unternehmerin rechtzeitig und schriftlich eine Fristenwarnung ausschreiben. Lösungen müssen individuell getroffen werden.

 

6.6. Weiters ist die Unternehmerin nicht für den Inhalt der erstellten Aufträge des Geschäftspartners verantwortlich. Die Verantwortung liegt hier allein bei diesem.

 

6.7. Sollte die Beiziehung weiterer Personen erforderlich sein, kann die Unternehmerin, nach Rücksprache mit dem Geschäftspartner, Unterverträge abschließen. Diese Vorgänge sind alle schriftlich festzuhalten. Jedoch bleibt die Unternehmerin für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages verantwortlich.

 

 

6.8. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat die Unternehmerin als selbständige Person selbst Sorge zu tragen.

 

6.9. Kurzfristige Absenzen oder Ausfälle der Unternehmerin werden von dieser dem Geschäftspartner mitgeteilt.

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7. Termine und Fristen

 

7.1. Termine sind von der Unternehmerin sowie vom Geschäftspartner einzuhalten. Sollte es zu einer zeitlichen Verschiebung kommen, sind diese rechtzeitig bekannt zu geben. Absagen müssen ebenso bekanntgegeben werden.

 

7.2. Fristen, welche vom Geschäftspartner an die Unternehmerin herangetragen werden, müssen durch die Unternehmerin auf Machbarkeit geprüft werden. Erst nach schriftlicher Rückbestätigung durch die Unternehmerin gilt die Frist als fixiert. Sollte sich während des Arbeitsprozesses herausstellen, dass mehr Zeit benötigt wird, hält die Unternehmerin ehestmöglich mit dem Geschäftspartner Rücksprache und eine neue Frist wird gesetzt.

 

7.3. Sollte sich herausstellen, dass der Geschäftspartner der Unternehmerin nicht alle Informationen, Zugänge, Dokumente und andere benötigte Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt hat, wird dies vom Geschäftspartner unverzüglich nachgeholt und die Frist dahingehend angepasst. Auch dies geschieht wieder in schriftlicher Form.

 

8. Zeitaufzeichnung

 

8.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich dazu, die erbrachte Leistung mittels Zeitaufzeichnung nachvollziehbar und lückenlos für den Geschäftspartner darzulegen.

 

8.2. Das gewählte Stundenkontigent wird dem Geschäftspartner auf Wunsch jederzeit zur Verfügung gestellt und das Erreichen der vereinbarten Stundengrenze ist von der Unternehmerin schriftlich vorab anzukündigen.

 

9. Bereitstellung von Arbeitsergebnissen

 

9.1. Sobald der Auftrag fertiggestellt ist, wird die Unternehmerin dem Geschäftspartner die Ergebnisse elektronisch per E-Mail oder per Download-Link übermitteln.

 

9.2. Sollte der Geschäftspartner einen anderen Übermittlungsweg wünschen, ist dieser rechtzeitig bekanntzugeben und zur Verfügung zu stellen. Die etwaigen Kosten sind vom Geschäftspartner zu tragen.

 

9.3. Sollte es bei der Übermittlung zur Verfälschung der übertragenen Dokumente oder sonstigen Defekten kommen, haftet die Unternehmerin hiefür nicht.

 

9.4. Die Auftragsergebnisse sind von der Unternehmerin geschützt und unzugänglich für Dritte aufzubewahren. Ist das Auftragsverhältnis beendet, werden etwaig zur Verfügung gestellte Unterlagen an den Geschäftspartner zurückübermittelt.

 

 

10. Urheberrechte, Verschwiegenheit, und Genehmigung

 

10.1. Der Geschäftspartner bestätigt, dass die Reproduktionsrechts bzw die Urheberrechte, welche er an die Unternehmerin weitergeleitet hat, bei ihm liegen und der Geschäftspartner verpflichtet sich zudem, die Unternehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

10.2. Die an die Unternehmerin übermittelten Dokumente, Informationen und sonstigen Unterlagen, werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es gibt eine Vereinbarung oder eine ausdrückliche schriftliche Weisung.

 

10.3. Sofern der Geschäftspartner einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht (etwa gem RAO oder NO) unterliegt, gilt diese auf die Unternehmerin als sinngemäß überbunden.

 

10.4. Sollte die Unternehmerin andere Dienstleister zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen, sind diese mit größter Sorgfalt auszuwählen, das heißt zu prüfen und mit bestem Wissen und Gewissen und nach Rücksprache mit dem Geschäftspartner zu nutzen. Die Unternehmerin haftet jedoch lediglich für die sorgfältige Auswahl (culpa in eligendo).

 

10.5. Die Unternehmerin verpflichtet sich zum Stillschweigen über Vertragsdetails, sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Diese Schweigepflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Gesetzliche Ausnahmen selbstverständlich ausgeschlossen.

 

 

11. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung

 

11.1. Der Geschäftspartner hat das von ihm gewählte Paket im Voraus zur Gänze auf das auf der Homepage sowie der Honorarnote angegebene Konto der Unternehmerin zu überweisen. Barzahlung ist nicht möglich.

 

11.2. Rechnungen, Mahnungen und Zahlungserinnerungen werden dem Geschäftspartner ausschließlich per E-Mail zugesendet.

 

11.3. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Geschäftspartner haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen der Unternehmerin.

 

11.4. Sofern der Geschäftspartner mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an die Unternehmerin Verzugszinsen gem § 456 UGB in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (z.B. § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

 

11.5. Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners gegenüber der Unternehmerin berechtigen diesen nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen.

 

12. Allgemeine Auftragsbedingungen und Gerichtsstandsvereinbarung

 

12.1. Erklärungen der Unternehmerin an den Geschäftspartner gelten als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Geschäftspartner bekanntgegebene oder danach geänderte und schriftlich mitgeteilte Adresse versandt werden. Die Unternehmerin kann mit dem Geschäftspartner – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder geeignet erscheinenden Form, somit auch mittels Telefax oder E-Mail korrespondieren. Ohne anders lautende schriftliche Weisung des Geschäftspartners wird der E-Mail-Verkehr in nicht verschlüsselter Form abgewickelt.

 

12.2. Durch die Beauftragung der Unternehmerin erklärt sich der Geschäftspartner ausdrücklich damit einverstanden, dass die Unternehmerin die den Geschäftspartner und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt, als dies zur Erfüllung der der Unternehmerin vom Geschäftspartner übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen der Unternehmerin ergibt. Die Datenschutzerklärung der Unternehmerin findet sich unter https://www.virtuelleassistenz.at/datenschutz.

 

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit, Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung gleich oder möglichst nahekommende Bestimmung als vereinbart.

 

12.4. Es wird vereinbart, dass auf jedes Vertragsverhältnis zwischen der Unternehmerin und dem Geschäftspartner und alle mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesem entstehende Streitigkeiten ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen zur Anwendung kommt.

 

12.5. Für alle mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen Unternehmerin und Geschäftspartner entstehenden Streitigkeiten, ist das sachlich für A-1010 Wien/Österreich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Es wird A-1010 Wien/Österreich als ausschließlicher Gerichtsstand im Sinne der EuGVVO vereinbart.

 

12.6. Als Erfüllungsort wird A-1220 Wien/Österreich vereinbart. Dies gilt auch im Sinne des Artikels 5 EuGVVO.

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Stand 28.11.2024

(Änderungen vorbehalten)

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